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Art. 11.6 · Rückstaffelung von Fassaden entlang von Strassen und Wegen

BZO Bülach · S. 34 · Original-PDF

11.6 Rückstaffelung von Fassaden entlang von Strassen und Wegen In den Zentrumszonen, in der Wohn- und Gewerbezone WG 4.0, in der Wohn- und Industriezone sowie in den Industriezonen sind Verkehrsbaulinien für das Mass der Gebäudehöhe nicht zu beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.