Art. 11.2 · Weitere Zonen
BZO Bülach · S. 33 · Original-PDF
11.2 Grosser und kleiner Grundabstand
1In den Wohnzonen sowie den Wohn- und Gewerbezonen WG 2.2 und WG 3.0A gelten kleine und grosse Grundabstände.
2In den Zentrumszonen ZA, ZB und ZC gilt ein grosser Grundabstand für Wohngebäude oder -gebäudeteile.
3Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, in der Regel vor der längeren, am meisten nach Süden gerichteten Gebäudeseite.
4Der kleine Grundabstand ist vor den übrigen Gebäudeseiten einzuhalten.
5In Zweifelsfällen bestimmt die Baubehörde die für den grossen Grundabstand massgebende Gebäudeseite. Seite 33
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