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Art. 37 · Die im Bauzonen- oder Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28 · Original-PDF

aufgelisteten Kulturobjekte (Wegkreuze, Brunnen, Grenzsteine, Denk­ mal, Historische Mauer, Hohlweg) sind geschützt. Sie dürfen nicht be­ seitigt werden und sind fachgerecht zu pflegen. Kulturobjekte BNO Stadt Bremgarten 24 4. TEIL Definitionen 4.1 Ausnützung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.