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Art. 37 · Die im Bauzonen- oder Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28 · Original-PDF
aufgelisteten Kulturobjekte (Wegkreuze, Brunnen, Grenzsteine, Denk mal, Historische Mauer, Hohlweg) sind geschützt. Sie dürfen nicht be seitigt werden und sind fachgerecht zu pflegen. Kulturobjekte BNO Stadt Bremgarten 24 4. TEIL Definitionen 4.1 Ausnützung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.