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Art. 29 · Naturschutzzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 23 · Original-PDF

Wald '• Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.

2Die Bestände sind nach Möglichkeit auf natürliche Art zu verjüngen, wobei standortheimische Baumarten zu erhalten und fördern sind. Be­ reichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Sämtliche Holz­ schläge auf kleinflächigem Waldeigentum sind durch den Revierförster vorgängig anzuzeichnen.

3Soweit vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, sollen standortheimische Laubhölzer (je nach Standort auch Tanne, Föhre und Eibe) einen minimalen Anteil von mindestens 80 % und Exo­ ten (z. B. Douglasie und Roteiche) einen maximalen Anteil von 5 % ein­ nehmen. In seltenen Waldgesellschaften sind nur standortheimische Baumarten (keine Exoten) zu fördern. BNO Stadt Bremgarten 19 * Der Kulturlandplan scheidet folgende Flächen als Naturschutzzonen Wald aus: (Bezeichnung im Plan) Schutzziel Pflegemassnahmen Nutzungseinschränkungen Auf die Absätze 1 bis 3 abgestimmte Be­ wirtschaftung Schutz, Erhalt und Förderung des Le­ bensraums Naturschutzzone Wald (N) Auf die Absätze 1 bis 3 abgestimmte Be­ wirtschaftung Zusätzlich: Erhalt bestehender Eiben Abwechslungsreicher Laubwald mit we­ sentlichem Anteil grosskroniger Bäume. Schutz und Erhalt der Eiben. Naturschutzzone Wald Promenade (P) Auf die Absätze 1 bis 3 abgestimmte Be­ wirtschaftung Zusätzlich:Erhalt bestehender Eichen, Erhöhung der Umtriebszeit, Bestandes­ verjüngung mit Eichen Sicherung Lebensraum Eichenwald Eichenwaldreservat (E) Prozessschutz Altholzinsel Gebiete Aa-Ad: Langfristiger Verzicht auf forstliche Nut­ zung Gebiet Ae: Verzicht auf forstliche Nutzung im Kern­ (Aa-Ae) bereich. In den Randbereichen ist weiter­ hin eine forstliche Nutzung gemäss na­ turnahmen Waldbau möglich. Im Kernbe­ reich sind nur Eingriffe im Interesse der Schutz- und Entwicklungsziele des Moo­ res zulässig

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.