← BZO Bremgarten (AG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 30 · Die Kulturschutzzone Promenade ist dem Waldareal überlagert

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF

. Sie bezweckt den Schutz und Erhalt der Parkanlage aus dem Jahr 1822. Kulturschutzzone Promenade

2Die Anlage dient der waldverträglichen Erholungs- und Freizeitnut­ zung im bestehenden Umfang. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

3Die Anlage ist so zu pflegen und zu unterhalten, dass die bestehende Aufenthaltsqualität, die Begehbarkeit der Verkehrsflächen und die Be­ nutzbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Ausstattung dauerhaft gesi­ chert sind. * Die Originalsubstanz aus dem 19. Jahrhundert ist zu erhalten und darf nicht abgebrochen werden. Im Übrigen sind alle Unterhalts- und Erneu­ erungsmassnahmen zulässig, die dem Zonenzweck (Absatz 1 und 2) entsprechen.

5Die Bewirtschaftung der Vegetation hat gemäss forstlichen Richtlinien zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Pflegemassnahmen und Nutzungs­ einschränkungen gemäss § 29 BNO. ® Die Vorschriften des übergeordneten Rechts bleiben Vorbehalten. BNO Stadt Bremgarten 20

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.