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Art. 20 · Gemischte Wohnzone WG
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 7 · Original-PDF
1Die gemischte Wohnzone WG dient dem Wohnen sowie nicht störenden Arbeitsnutzungen.
2In der gemischten Wohnzone WG sind mindestens 50 Prozent der Hauptnutzfläche der Wohnnutzung vorbehalten.29
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.