Art. 19 · Wohnzone W
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 7 · Original-PDF
1Die Wohnzone W dient dem Wohnen sowie nicht störenden Arbeitsnutzungen.
2Bis 10 Prozent der Hauptnutzfläche an Arbeitsnutzungen sind gestattet:28 a. in den Lärmempfindlichkeitsstufen II aller Bauklassen; b. in den Lärmempfindlichkeitsstufen III der Bauklassen 2, 3 und E.
3Bis zu einem Vollgeschoss an Arbeitsnutzungen sind gestattet in den Lärmempfindlichkeitsstufen III der Bauklassen 4 bis 6.
4Nur teilweise der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugewiesene Grundstücke gelten bezüglich Wohnanteilsvorschriften als Grundstücke der Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.