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Art. 21 · Kernzone K
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 7 · Original-PDF
1Die Kernzone dient der Förderung von Quartierzentren.
2Unter Vorbehalt von Absatz 3 gelten die Vorschriften der Wohnzone W.
3Die Hauptnutzflächen von Ladengeschäften, Gast- und Unterhaltungsstätten sowie Freizeiteinrichtungen bleiben bei der Berechnung der Nichtwohnnutzung unberücksichtigt.30 4. Kapitel: Arbeitszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.