← BZO Bellach · Inhaltsverzeichnis

Art. 25 · Gewerbezone mit Wohnen

BZO Zonenreglement Bellach · S. 15 · Original-PDF

GW

1Zweck In der Gewerbezone mit Wohnnutzung sind gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungen mit einem untergeordneten Wohnanteil im Sinne einer Nutzungsdurchmischung von Arbeiten und Wohnen zugelassen.

2Nutzung Es sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnnutzung zulässig. Nicht zugelassen sind Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starken Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen). Weiter ausgeschlossen sind Garagen, die dem Betrieb eines Automobilgewerbes dienen sowie Werkhöfe des Baugewerbes. Entlang des Blumenwegs sind die Betriebszeiten für gewerbliche Nutzungen bzw. Dienstleistungen auf Montag bis Freitag, jeweils von 07.00 – 19.00 Uhr beschränkt. Davon ausgenommen ist nicht störendes Gewerbe wie z. B. Büronutzungen.

3Anteil Wohnnutzung Der Wohnanteil ist auf maximal 1 Vollgeschoss beschränkt. Reine Gewerbebauten sind zulässig.

4Baumasse Vgl. § 56 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.

5Besondere Bestimmungen Ergänzend zu § 24 KBV gilt der Grenzabstand gegenüber anderen Zonen von mindestens 10.0 m auch für Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze. Im Interesse der Gemeinde dienende Entsorgungsstellen können davon ausgenommen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.