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Art. 24 · Spezialzone „generationenübergreifendes Wohnen“

BZO Zonenreglement Bellach · S. 14 · Original-PDF

SGW

1Zweck Die Spezialzone „generationenübergreifendes Wohnen“ bezweckt die qualitativ hochstehende Entwicklung der Flächen und bietet als Mischzone insbesondere Raum fürs generationenübergreifende Wohnen sowie fürs Wohnen im Alter, Wohnen von Pflegebedürftigen, der dafür nötigen Dienstleistungen mit öffentlichen Charakter wie z.B. Kinderhort, Kindergarten, Quartierladen, Quartierrestaurant.

2Nutzung Wohnbauten und dem Zweck dienenden Dienstleistungsbetriebe sowie Nutzungen mit öffentlichem Charakter. RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

14/33 Einwohnergemeinde Bellach

Zonenreglement

3Baumasse Vgl. § 57 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Die max. zulässige Geschosszahl [G] und max. Fassadenhöhe [Fh] werden gebietsspezifisch festgelegt: - 1. Geugisbüel:

3G, 10.50 m Fh - 2. Turbenloch:

5G, 16.50 m Fh (Reservezone)

4Bedingungen Der Anteil für generationenübergreifendes Wohnen, fürs Wohnen von Pflegebedürftigen oder fürs Wohnen im Alter hat mindestens 50 % der anrechenbaren Geschossfläche zu betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.