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Art. 63 · Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschlag
BZO Bassersdorf · S. 4 · Original-PDF
43 Art. 63 Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschlag Es werden keine Mehrlängen- und keine Mehrhöhenzuschläge angewendet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.