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Art. 62 · Herabsetzung des Grundabstandes
BZO Bassersdorf · S. 43 · Original-PDF
bei Reduktion der zulässigen Vollgeschosszahl Der Grundabstand darf in den Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeanteil je weggelassenes anrechenbares Vollgeschoss um 1.0 m bis auf 3.5 m herabgesetzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.