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Art. 59 · Mindestdichte

BZO Bassersdorf · S. 43 · Original-PDF

1Wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, ist bei neuen Bauten gemäss Art. 26, 30 und 39 mindestens 80% der maximal zulässigen Baumasse auf den von der Baueingabe erfassten Grundstücken zu realisieren.

2Andernfalls ist mit der Baueingabe der Nachweis zu erbringen, dass diese 80% der zulässigen Baumasse auch nach der Erstellung der bewilligten neuen Bauten jederzeit erreicht werden können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.