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Art. 60 · Hochhäuser
BZO Bassersdorf · S. 4 · Original-PDF
43 Art. 60 Hochhäuser Neue Hochhäuser sind auf dem Gemeindegebiet von Bassersdorf nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.