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Art. 53 · Gestaltungsplanpflicht Pöschen

BZO Bassersdorf · S. 37 · Original-PDF

1Für das Gebiet Pöschen ist ein öffentlicher Gestaltungsplan zu erstellen. Es gelten folgende gebietsspezifische Anforderungen:

–Es ist eine hochwertige, dichte Bebauung nach einem Gesamtkonzept vorzusehen.

–Für die Anbindung des Busses an den Bahnhof ist an geeigneter Lage die erforderliche Fläche für eine Bushaltestelle und Buswendemöglichkeit vorzusehen. Im Bereich der Bushaltestelle ist eine attraktive, aufenthaltsfreundliche Platzsituation ("Bahnhofplatz Süd") vorzusehen.

–Im Erdgeschoss der Bauten am "Bahnhofplatz Süd" sind publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen.

–Mittels geeigneter Bebauungsstruktur und Nutzungsanordnung ist auf die Lärmsituationen zu reagieren.

–Es sind hochwertige, aufenthaltsfreundliche Freiräume und Grünflächen zu schaffen. Versiegelung ist wo möglich zu vermeiden.

–Das Gebiet Pöschen ist auf den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr auszurichten. Die Massnahmen sind im Gestaltungsplan mit einem Mobilitätskonzept darzulegen.

2Das Gesamtkonzept als Grundlage für den Gestaltungsplan ist über den gesamten Gestaltungsplanpflichtperimeter vorzusehen. Es hat sich bezüglich Buserschliessung, Bahnhofvorplatz und Grundstruktur am Masterplan Bahnhof Süd zu orientieren.

3Übergangsphase Umstrukturierungen Gemäss BDV nicht genehmigt. 37/61 Wegleitung 38/61 Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.