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Art. 52 · Gestaltungsplanpflicht Bahnhof Bassersdorf

BZO Bassersdorf · S. 37 · Original-PDF

Für das Gebiet Bahnhof gelten zudem folgende gebietsspezifische Anforderungen:

–Es ist eine hochwertige, dichte Bebauung nach einem Gesamtkonzept vorzusehen.

–Die Erdgeschosse haben publikumsorientierte Angebote oder Dienstleistungen zu umfassen.

–Für die Anbindung des Busses und der Glattalbahn sind an geeigneter Lage die erforderlichen Flächen vorzusehen, wobei diese bei Bedarf unter den Bauten vorgesehen werden können.

–Die Parkierung ist wo möglich unterirdisch vorzusehen.

–Die Veloparkierungen sind nach Möglichkeit bei den Perronzugängen/ Unterführungen anzuordnen und hochwertig auszustatten.

–Das Gebiet Bahnhof ist auf den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr auszurichten. Die Massnahmen sind im Gestaltungsplan mit einem Mobilitätskonzept darzulegen.

–Es sind hochwertige, aufenthaltsfreundliche, der Nutzung entsprechende Freiräume, wie ein Bahnhofvorplatz mit Bäumen zu schaffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.