Art. 54 · Gestaltungsplanpflicht Ortszentrum West
BZO Bassersdorf · S. 39 · Original-PDF
Für das Gebiet Ortszentrum West gelten zudem folgende gebietsspezifische Anforderungen:
–Es ist eine zusammenhängende Fläche von mindestens 1’500 m2 als begrünte, dauerhaft öffentlich zugängliche Freifläche freizuhalten.
–Die Aussenräume bleiben auf dem ganzen Areal öffentlich zugänglich.
–Eine besonders gut in die Ortskernsituation eingegliederte Bebauung auf einer Teilfläche des Areals ist zulässig, wobei diese für gemeinschaftliche Nutzungen im Sinne der Öffentlichkeit oder für Nutzungen im öffentlichen Interesse vorgesehen werden sollen.
–Auf die beiden Schutzobjekte altes Primarschulhaus und Schmitte ist angemessen zu reagieren und entsprechend Respekt zu üben.
–In Zusammenhang mit einer Haltestelle der Glattalbahn sind Verlegungen des Brunnens und allenfalls weitere Anpassungen möglich. Die Gesamtanlage ist jedoch zu erhalten. Hier ist ein hochwertiger, aufenthaltsfreundlicher, der Nutzung entsprechender Raum, wie ein Vorplatz mit Bäumen zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
–Bei Bedarf sind Massnahmen zur Erhaltung archäologischer Fundstellen umzusetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.