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Art. 52 · Zuordnung

BZO Andermatt · S. 24

Der Nutzungsplan und Sondernutzungspläne bestimmen für jede Zone die entsprechende Empfindlichkeitsstufe nach Artikel 43 der Lärmschutzverordnung. Diese Zuordnung ist im Zonenplan enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.