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Art. 20 · Parkierung
BZO Andermatt · S. 10
1Die Zahl der Abstellplätze richtet sich nach Art. 97.
2Innerhalb des Parkierungsperimeters gemäss Nutzungsplan für den Dorfkern ist die Errichtung von weiteren Abstellplätzen nicht zulässig. Die erforderlichen Plätze sind ausserhalb des Perimeters zu realisieren, oder es ist eine entsprechende Ersatzabgabe gemäss Art. 100 zu bezahlen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.