← BZO Andermatt · Inhaltsverzeichnis

Art. 19 · Gestaltung des Erdgeschosses

BZO Andermatt · S. 10

1Das Erdgeschoss muss massiv gebaut werden. Es darf von der Fassade zurückversetzt werden. Tür- und Fensteröffnungen dürfen höchstens 2/3 der Fassadenlänge betragen.

2An der Gotthardstrasse dürfen keine oberirdischen Garagenausfahrten errichtet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.