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Art. 19 · Gestaltung des Erdgeschosses
BZO Andermatt · S. 10
1Das Erdgeschoss muss massiv gebaut werden. Es darf von der Fassade zurückversetzt werden. Tür- und Fensteröffnungen dürfen höchstens 2/3 der Fassadenlänge betragen.
2An der Gotthardstrasse dürfen keine oberirdischen Garagenausfahrten errichtet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.