← BZO Andermatt · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Gestaltungszone A

BZO Andermatt · S. 9

In der Gestaltungszone A dürfen Neubauten nur nach den Bauvorschriften für die Regelbauweise errichtet werden. Dies gilt auch im Rahmen eines Quartiergestaltungsplanes.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.