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Art. 70 · Abgabesatz bei Einzonungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 29 · Original-PDF

1Bei der Einzonung von Land in eine Bauzone und gleichgestellten Umzo­ nungen ist eine Mehrwertabgabe von 30 % zu leisten. 29 7.1-1 10. Baubewilligung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.