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Art. 69 · Ersatzabgaben
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 29 · Original-PDF
1Die Höhe der Ersatzabgaben für Pflichtparkfelder für Motorfahrzeuge wird in einem Reglement des Einwohnerrats festgelegt. 9. Mehrwertausgleich
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.