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Art. 54 · Abstellplätze für leichte Zweiradfahrzeuge und Kinderwagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 24 · Original-PDF

1In Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Mofas, Kinderwagen und Spielgerä­ te bereitzustellen.

2Für Besucherinnen und Besucher aller Nutzungen sowie für Beschäftigte und Kundinnen und Kunden von Betrieben sind die notwendigen Abstellplät­ ze für Velos und Mofas leicht zugänglich, in der Nähe der Hauseingänge be­ reitzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.