Art. 40 · Arten und Inventar
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 18 · Original-PDF
1Die Schutzobjekte, unterteilt in a) Besondere Hecken und Feldgehölze, b) Besondere Baumbestände, c) Besondere Feuchtbiotope, d) Besondere Waldränder, sind im Zonenplan markiert und in Anhang 7 aufgelistet. 3) Hinweis: Die Unterschutzstellung, das Verfahren dazu und die Schutzvorschriften werden in einer separaten späteren Teilrevision entschieden. 18 7.1-1
2Die Objekte mit ihren schützenswerten Merkmalen sind im Natur- und Landschaftsinventar beschrieben. Dieses ist für die Beurteilung der Erhal tungs- und Unterhaltspflicht und allfälliger Veränderungen behördenverbind lich.
3Es gelten sinngemäss die Nutzungsbeschränkungen gemäss § 22.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.