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Art. 39 · Hinweis und Vorschriften
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 18 · Original-PDF
1Der Zonenplan enthält Hinweise auf aktenkundige oder vermutete archäo logische Fundstellen. Funde sind sofort zu melden.
2In der Zone AS meldet die städtische Verwaltung der Kantonsarchäologie wesentliche Baueingriffe (insbesondere Fassadenrenovation, Umbau, Unter kellerung, Auskernung, Abbruch, Aushub, andere Bodeneingriffe) schon während des Bewilligungsverfahrens, damit notwendige Untersuchungen in gegenseitiger Absprache rechtzeitig durchgeführt werden können. 5.3 Naturschutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.