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Art. 24 · Allgemeine Bestimmungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 12 · Original-PDF
1Die überlagernden Schutzzonen erfassen abgegrenzte Teilgebiete von Nutzungszonen und des Waldes zum Zweck des besonderen Schutzes die ser Gebiete. Nebst den nachstehenden Vorschriften gelten stets auch dieje nigen der überlagerten Nutzungszonen und des überlagerten Waldes, so weit diese nachstehend nicht geändert werden. 4.2.2 Überlagernde Schutzzonen innerhalb des Baugebiets
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.