Art. 18 · Zone Wohnen differenziert (WD)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 8 · Original-PDF
1Die Zone dient vorrangig der Wohnnutzung unter Erhaltung und massvoller Verdichtung bestehender Wohnüberbauungen.
2Zulässig sind Wohnnutzung und nicht störende Betriebsnutzung.
3Die Baumasse richten sich, auch beim Ersatz von Bauten, nach den beste henden Volumen, soweit sie nicht in § 9 Abs. 1 vorgeschrieben sind. Mass volle Erweiterungen wie Klein- und Anbauten, Dachausbauten, Balkone, Lift anbauten, Gebäudeisolation und Ähnliches sind zulässig, wenn sie sich in die Überbauung einordnen. Angemessene zusätzliche Erweiterungen auf grund eines Gestaltungsplans bleiben vorbehalten. 8 7.1-1
4Die Umgebung ist soweit möglich ökologisch wertvoll zu begrünen. Die Be pflanzung mit Bäumen und Sträuchern ist zu erhalten oder wiederherzustel len. Dabei sind einheimische, standortgerechte Pflanzenarten zu bevorzu gen. * 3.1.4 Zone Freiraum
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.