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Art. 16 · Zonen Wohnen zwei- und dreigeschossig (WO2, WO3)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 7 · Original-PDF

1Die Zonen dienen mit unterschiedlicher Nutzungsintensität vorrangig der Wohnnutzung.

2Zulässig sind Wohnnutzung und nicht störende Betriebsnutzung.

3In der Zone WO2 ist zusätzlich zu § 9 Abs. 1 eine Gebäudelänge von 22 m einzuhalten.

4Die Umgebung ist soweit möglich ökologisch wertvoll zu begrünen. Die Be­ pflanzung mit Bäumen und Sträuchern ist zu erhalten oder wiederherzustel­ len. Dabei sind einheimische, standortgerechte Pflanzenarten zu bevorzu­ gen. *

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.