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Art. 46 · Trockenstandorte
BZO Baureglement Uetendorf · S. 35 · Original-PDF
1Die im Schutzzonenplan bezeichneten Trockenstandorte sind geschützt, zu erhalten und wo nötig zu verbessern.
2In den Trockenstandorten ist nur jene land- und forstwirtschaftliche Nutzung gestattet, die den Schutzzweck nicht gefährdet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.