← BZO Heimberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · Zonen mit Planungspflicht ZPP / Allgemein

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 27 · Original-PDF

Zonen mit Planungspflicht ZPP; Allgemeines

1Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus. Vor deren Erlass dürfen in der Regel nur kleinere Bauvorhaben (An-, Aus- und Neubauten) bewilligt werden, die den Planungszweck nicht beeinträchtigen. Art. 60a, 66, 73, 92 ff., 150a BauG

2Die ZPP sind im Anhang I aufgeführt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.