← BZO Heimberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 48 · Zonen mit Planungspflicht ZPP / Allgemein
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 27 · Original-PDF
Zonen mit Planungspflicht ZPP; Allgemeines
1Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus. Vor deren Erlass dürfen in der Regel nur kleinere Bauvorhaben (An-, Aus- und Neubauten) bewilligt werden, die den Planungszweck nicht beeinträchtigen. Art. 60a, 66, 73, 92 ff., 150a BauG
2Die ZPP sind im Anhang I aufgeführt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.