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Art. 49 · Ortsbild- und Gebäudeschutz

BZO Baureglement Saanen · S. 40 · Original-PDF

1Ortsbildschutzgebiete45 sind Schutzgebiete gemäss Art. 86 Baugesetz. Ortsbild- und Gebäudeschutz

2Ortsbildschutzgebiete umfassen schutzwürdige Baugruppen und deren zugehörige Umgebung. Innerhalb von Ortsbildschutzgebieten haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung ins jeweilige Ortsbild gut einzufügen.

3Die Baubewilligungsbehörde kann Variantenstudien verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.