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Art. 46 · Bauabstände für Unterniveaubauten und unterirdische

BZO Baureglement Saanen · S. 39 · Original-PDF

1Unterirdische Bauten41 sind Gebäude, die mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen, vollständig unter dem massgebenden Terrain liegen. Bauabstände für Unterniveaubauten und unterirdische Bauten

2Unterniveaubauten42 und unterirdische Bauten dürfen bis 1.00 m an die Grundstücksgrenze heranreichen. Vorbehalten bleiben Art. 80 SG sowie Art. 38 bis 42 BauR.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.