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Art. 47 · Unterschreiten der Bauabstände gegenüber nachbarlichem

BZO Baureglement Saanen · S. 39 · Original-PDF

Die Unterschreitung der in diesem Reglement vorgeschriebenen Grenzabstände (vgl. Art. 43, 45 und 46 BauR) und des zivilrechtlichen Grenzabstandes ist ohne Ausnahmebewilligung gestattet, falls der betroffene Nachbar dem Vorhaben schriftlich zustimmt (Näherbaurecht).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.