← BZO Saanen · Inhaltsverzeichnis
Art. 43 · Bauabstände gegenüber nachbarlichem Grund
BZO Baureglement Saanen · S. 38 · Original-PDF
1Bei der Erstellung von oberirdischen Bauten, welche das massgebende Terrain überragen, sind gegenüber dem nachbarlichen Grund die in den Zonenvorschriften festgesetzten Grenzabstände zu wahren. Bauabstände gegenüber nachbarlichem Grund,; Allgemeines
2Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze37.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.