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Art. 44 · Gebäudeabstand

BZO Baureglement Saanen · S. 38 · Original-PDF

1Insofern nichts anderes bestimmt ist muss der Abstand zweier Gebäude wenigstens der Summe der dazwischenliegenden, für sie vorgeschriebenen Grenzabstände entsprechen. Bei Gebäuden auf demselben Grundstück wird er berechnet, wie wenn eine Grenze zwischen ihnen läge38. Gebäudeabstand

2Zwischen Wohngebäuden und Kleinbauten sowie Oekonomiegebäuden auf dem gleichen Grundstück beträgt der minimale Gebäudeabstand 3.00-m.

3Gegenüber Bauten, die aufgrund früherer baurechtlicher Bestimmungen den nach diesem Reglement vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, reduziert sich der Gebäudeabstand um das Mass des fehlenden Grenzabstandes.

4Der Gebäudeabstand kann weder durch die Einräumung von Näherbaurechten noch durch Vereinbarung über den Gebäudeabstand unterschritten werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.