Art. 3 · Besitzstandsgarantie
BZO Baureglement Saanen · S. 10 · Original-PDF
1Die Besitzstandsgarantie ist im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung gewährleistet. Besitzstandsgarantie
2Zusätzlich ist der Wiederaufbau oder die bauliche Erneuerung eines Gebäudes in seinen bisherigen Ausmassen (bestehende Gebäudehülle inkl. Dachform) und an seinem bisherigen Standort (Grundmauern) ohne Ausnahmebewilligung gestattet, auch wenn die baupolizeilichen Vorschriften3 nicht eingehalten sind. Eine Überschreitung der bisherigen Ausmasse, (Verstärkung des Ausnahmezustandes) bedarf der entsprechenden Ausnahmebewilligungen und der Zustimmung der Nachbarn, sofern diese durch die Veränderung zusätzlich betroffen sind.
1 Insbesondere Art. 79 EG ZGB. 2 Anhang 2 L) Pflanzungen- und Einfriedungen an der Grundstücksgrenze 3 Dazu gehören insbesondere auch die Überbauungsziffer, die Gesamthöhe. Einwohnergemeinde Saanen 7 Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.