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Art. 29a · Überbauungsziffer (ÜZ) für Hauptgebäude
BZO Baureglement Saanen · S. 30 · Original-PDF
1Die maximal zulässige ÜZ für Hauptgebäude ist in den jeweiligen Zonenvorschriften festgelegt. Überbauungsziffer (ÜZ) für Hauptgebäude
2Für die Ermittlung der Hauptgebäudefläche gilt Art. 29 Abs. 2 sinngemäss.
3Der restliche Anteil der ÜZ kann für Unterniveaubauten und für An- und Kleinbauten verwendet werden, wobei pro Grundstück maximal eine Kleinbaute zulässig ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.