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Art. 29 · Überbauungsziffer ÜZ
BZO Baureglement Saanen · S. 29 · Original-PDF
Einwohnergemeinde Saanen 26 Baureglement
1Die Überbauungsziffer (ÜZ) 22 ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche (GbF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF).
2Als Gebäudefläche gilt die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie.
3In den Zonen in welchen eine Überbauungsziffer für Hauptgebäude festgelegt ist, beträgt die Überbauungsziffer 90 Prozent, Art. 29a bleibt vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.