Art. 222 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF)
BZO Baureglement Spiez · S. 20 · Original-PDF
222 Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF)
1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten für Nutzungen, Bauten und Anlagen die Bestimmungen von Abs. 2 sowie Art. 78 BauG.
2In den einzelnen Gebieten gelten die folgenden Zweckbestimmungen und Grundzüge der Überbauung und Gestaltung:
Zweck Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Bezeichnung
Sport Sportanlagen mit einer maximalen III
Gebäudehöhe nach den Bestimmungen der Arbeitszone Industrie AI sind zulässig.
Sport Sportanlagen mit einer maximalen III
Gebäudehöhe nach den Bestimmungen der Mischzone 2 M2 sind zulässig.
Sport Eingeschossige Bauten, welche im Zu- III sammenhang mit der Nutzung als Fussballplatz stehen, sind gestattet. Maximale Gebäudehöhe: 5 m.
Familiengarten Kleine Gartenhäuser mit einer III
Grundfläche von 10 m2.
Freibad Hochbauten mit einer maximalen III Gebäudehöhe nach den Bestimmungen der Wohnzone W2 sind zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit der Freibadnutzung stehen.
Sport Hochbauten, nach den Bestimmungen III der W2S, dürfen nur entlang der bestehenden Strassen erstellt werden.
ZSF Nr. 1 Lattigen ZSF Nr. 2
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.
Dürrenbühlweg (Spiez) ZSF Nr. 3 Moosmatte (Spiez)
ZSF Nr. 4 Spiezwiler ZSF Nr. 5 Freibad (Spiez) ZSF Nr. 6
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.
Bifang (Hondrich) Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.