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Art. 5.6.3 · Gestattet sind nicht oder mässig störende Betriebe aller Art, insbesondere
BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF
5.6.3 Gestattet sind nicht oder mässig störende Betriebe aller Art, insbesondere: das Wohnen in Hotels Kongresszentren Schulen und Ausbildungsstätten Sportplätze und Sporthallen Freizeitnutzungen Konzert- oder Mehrzweckhallen; nicht aber das Wohnen ausserhalb von Hotels Bau- und Zonenordnung vom 9. Juni 2015 Seite 10/19
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.