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Art. 5.6.2 · Es gelten die Grundmasse der allgemeinen Bauordnung, wobei eine …
BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF
5.6.2 Es gelten die Grundmasse der allgemeinen Bauordnung, wobei eine Freiflächenziffer von 20 % einzuhalten ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.