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Art. 4.7.2 · Die Arealfläche muss eine zweckmässig abgegrenzte städtebauliche Einheit bilden …
BZO Wallisellen · S. 12 · Original-PDF
4.7.2 Die Arealfläche muss eine zweckmässig abgegrenzte städtebauliche Einheit bilden und eine Fläche von mindestens 3'000 m² umfassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.