← BZO Wallisellen · Inhaltsverzeichnis
Art. 4.7.3 · Für Arealüberbauungen gelten folgende Erleichterungen
BZO Wallisellen · S. 12 · Original-PDF
4.7.3 Für Arealüberbauungen gelten folgende Erleichterungen: Die Baumassenziffer darf um max. 1/10, die Gebäudehöhe um höchstens 3.0 m erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.