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Art. 4.7.3 · Für Arealüberbauungen gelten folgende Erleichterungen

BZO Wallisellen · S. 12 · Original-PDF

4.7.3 Für Arealüberbauungen gelten folgende Erleichterungen: Die Baumassenziffer darf um max. 1/10, die Gebäudehöhe um höchstens 3.0 m erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.