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Art. 4.7.1 · Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen gemäss Ziffer 4 zulässig

BZO Wallisellen · S. 12 · Original-PDF

4.7.1 Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen gemäss Ziffer 4 zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.