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Art. 2.1.5.3 · Die geschlossene Überbauung ist bis zu einer Gesamtbreite von 20 m und einer …

BZO Rorbas · S. 6 · Original-PDF

2.1.5.3 Die geschlossene Überbauung ist bis zu einer Gesamtbreite von 20 m und einer Gesamtlänge von 40 m gestattet, sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Strassen- und Wegabstand Quergiebel Geschlossene Bauweise Dachform Vordächer Dacheinschnitte / DFF Lichtbänder

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.