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Art. 2.1.2.1 · Die im Kernzonenplan schwarz eingetragenen Gebäude

BZO Rorbas · S. 4 · Original-PDF

2.1.2.1 Die im Kernzonenplan schwarz eingetragenen Gebäude oder Gebäudeteile dürfen nur unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofiles (Lage, Grundriss, kubische Gestaltung, Dachform und Firstrichtung) und des bisherigen Erscheinungsbildes umgebaut oder ersetzt werden. Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, des Gewässerschwarz eingetragene Bauten www.plan-ing.com Seite 5 raumes, einer sparsamen und rationellen Energienutzung oder des Ortsbildschutzes liegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.