← BZO Rorbas · Inhaltsverzeichnis
Art. 2.1.2.3 · Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichneten
BZO Rorbas · S. 5 · Original-PDF
2.1.2.3 Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichneten Gebäude und unbebauten Flächen dürfen durch Neubauten gemäss Art. 2.1.3.1 ersetzt bzw. überbaut werden. schraffierte Bauten Nicht speziell bezeichnete Bauten
| Gebäudehöhe | max. m | 7.50 |
|---|---|---|
| Grundabstände: - kleiner Grundabstand - grosser Grundabstand | min. m min. m | 3.50 7.00 |
| Gebäudelänge | max. m | 30.00 |
| Gebäudetiefe | max. m | 16.00 |
Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.