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Art. 7 · Einfamilienhauszone EH

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 12 · Original-PDF

1Für Hauptbauten sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Satteldächer mit einer Dachneigung von maximal 25° zulässig.

2Attikageschosse sind ausgeschlossen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.