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Art. 8 · Wohnzone Erhaltung WE

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 12 · Original-PDF

1In den Zonen WE haben sich Ersatz- und Umbauten an die Volumetrie, Lage und Stellung des bestehenden Gebäudes zu halten.

2Abweichungen von Abs. 1 sind zulässig, wenn

–das Nutzungsmass des bestehenden Gebäudes nicht um mehr als 10% überschritten wird,

–dadurch eine bessere ortsbauliche Lösung erreicht wird und

–eine hochwertige Bau- und Aussenraumgestaltung sichergestellt wird.

3Unterirdische Abstellplätze und Erweiterungen wie Dachausbauten, Balkone, Anbauten für Treppenhäuser oder Lifte sind unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Bau- und Aussenraumgestaltung zulässig. 2.3 Zonen für öffentliche Nutzungen sowie für Sport- und Freizeitanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.